Die Kanalbenutzungsgebühren werden festgesetzt und erhoben aufgrund der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Stadt Visselhövede (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) in der für den Erhebungszeitraum gültigen Fassung. Die Veranlagung zur Vorauszahlung und Abrechnung erfolgt im Auftrage der Stadt Visselhövede über den Wasserversorgungsverband Rotenburg-Land und ist auf dessen Bescheid ersichtlich.
Bei der "Gebührenbedarfsberechnung" spielen die Investitionskosten bei der Unterhaltung sowie Erneuerung des Kanalnetzes und der Klärwerke eine wesentliche Rolle. Die ständige Anpassung an den neuesten Stand der Technik erfordert Investitionen und entlastet die Umwelt. Diese Investitionen sind Bestandteil der Kanalbenutzungsgebühren.
Wasserzwischenzähler
Die Abwassergebühr entspricht in der Regel dem Verbrauch von Frischwasser. Frischwassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, sind durch Wasserzähler nachzuweisen, die den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen. Der Zähler sollte frostsicher untergebracht sein. Im Übrigen ist der Zähler so anzubringen, dass er problemlos durch den Wasserzählerableser zugänglich ist und abgelesen werden kann. Wasser-Zwischenzähler unterliegen dem Eichgesetz und sind daher alle sechs Jahre zu Erneuern.
Bitte teilen Sie der Stadt Visselhövede bis Ende Oktober eines Kalenderjahres die Zählerstandsmeldung des Wasser-Zwischenzählers für die Gartenbewässerung mit. Nutzen Sie hierfür die Online-Zählerstandsmeldung.
Für die Absetzung von Wassermengen bei der Abrechnung der Abwassergebühren, wird eine zusätzliche Gebühr von z. Zt. 10,00 EUR (ab Abrechnungsjahr 2016) festgesetzt, die mit der jährlichen Verbrauchsabrechnung für Frischwasser und Schmutzwasser erhoben wird. Für die Installation, Unterhaltung und Nacheichung des Zwischenzählers hat der Kunde selbst Sorge zu tragen.
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