Allgemeine Informationen
Die Hundesteuer wird festgesetzt und erhoben nach den Bestimmungen der Hundesteuersatzung der Stadt Visselhövede in der für den Erhebungszeitraum gültigen Fassung.
Wann muss ich meinen Hund anmelden?
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen einer Woche bei der Stadt schriftlich anzuzeigen.
Ab wann ist mein Hund Steuerpflichtig?
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des auf die Aufnahme in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung folgenden Kalendermonats, frühestens mit dem ersten Tag des folgenden Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Bei Zuzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht mit dem ersten Tag des auf den Zuzug folgenden Kalendermonats. Werden ein Hund oder mehrere Hunde bereits am ersten Tag eines Kalendermonats gehalten, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag.
Wie kann ich meinen Hund anmelden?
Ihren Hund bzw. Ihre Hunde können Sie über unser Online-Formular anmelden. Den Link zum Online-Formular finden sie weiter unten unter dem Reiter Formulare.
Sollten Sie dies nicht wünschen, können Sie Ihren Hund bzw. Ihre Hunde zu unseren Öffnungszeiten auch vor Ort im Rathaus anmelden. Außerhalb der Öffnungszeiten, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.
Sie können auch gerne ein Formular zur Hundeanmeldung per Telefon, E-Mail oder Post anfordern. Das Formular wird Ihnen dann schnellstmöglich per Post zugesendet. Das Formular können Sie dann zu Hause ausfüllen und unterschrieben zurücksenden oder direkt in den Briefkasten vor dem Rathaus einwerfen.
Wann muss ich meinen Hund abmelden?
Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies binnen einer Woche, nachdem der Hund veräußert, sonst abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist, bei der Stadt schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn die Hundehalterin/der Hundehalter aus der Stadt wegzieht.
Wann endet die Steuerpflicht?
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt oder die Hundehalterin/der Hundehalter wegzieht.
Wie kann ich meinen Hund Abmelden?
Zur Abmeldung ihres Hundes bzw. Ihrer Hunde füllen Sie bitte das Online-Formular zur Hundeabmeldung aus. Den Link zur Hundeabmeldung finden sie weiter unten unter dem Reiter Formulare. Bitte geben Sie ebenfalls die nicht mehr benötigte Hundesteuermarke bei uns ab. Ein Einwurf in den Briefkasten ist ausreichend.
Sollten Sie dies nicht wünschen, können Sie Ihren Hund bzw. Ihre Hunde zu unseren Öffnungszeiten auch vor Ort im Rathaus abmelden. Außerhalb der Öffnungszeiten, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wie hoch ist die Hundesteuer?
a) für den ersten Hund | 42,00 € |
b) für den zweiten Hund | 60,00 € |
c) für jeden weiteren Hund | 80,00 € |
d) für den ersten gefährlichen Hund | 250,00 € |
e) für den zweiten gefährlichen Hund | 365,00 € |
f) für jeden weiteren gefährlichen Hund | 486,00 € |
Welche Rassen werden als gefährlich eingestuft?
Zudem erhalten Sie weitere Informationen hier:
Aktuelle Informationen zum Hundegesetz
Unter Dokumente finden Sie auch noch eine Liste mit den Sachkundeprüfern in der näheren Umgebung, ein Informationsblatt zur Hundesteuer, das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden und die Hundesteuersatzung der Stadt Visselhövede.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne telefonisch bei uns melden.
Herr Andreas Brandes | |
Amt / Bereich Stadtkasse › Buchhaltung und Zahlungsverkehr Rathaus, Zimmer E 11 // EG Marktplatz 2 27374 Visselhövede Telefon: 04262 301-123 Telefax: 04262 301-106 E-Mail: Stadtkasse@visselhoevede.deE-Mail: Andreas.Brandes@visselhoevede.de |