Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen, die sog. Grundsteuer B. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage für den Grundsteuerbescheid bildet in den alten Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert nach den Wertverhältnissen von 1964 und in den neuen Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Einheitswert nach den Wertverhältnissen 1935. Diese Werte stellen wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag dar, den ebenfalls das Finanzamt ermittelt und durch Bescheid festsetzt.
Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz ergibt dann die zu entrichtende Grundsteuer.
In den neuen Ländern ist zudem für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser, für die am 01.01.1991 kein Einheitswert vorlag und ein solcher auch nicht festzustellen war, die Besteuerung nach der Ersatzbemessungsgrundlage vorzunehmen. Der Jahresbetrag der Grundsteuer bemisst sich hier nach der Wohn- bzw. Nutzfläche. Es handelt sich um ein Steueranmeldungsverfahren bei der Gemeinde.
Den Hebesatz setzt die Gemeinde durch Satzung fest.
Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundstück wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verkaufen Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Eigentümer erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig. Auch für die Bebauung Ihres zuvor unbebauten Grundstücks müssen Sie erst im Folgejahr die erhöhte Grundsteuer entrichten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. Dies ist bspw. der Fall, wenn sie eine gemeinnützige Körperschaft sind und das Grundstück ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke benutzt wird. Eine Befreiung kommt jedoch regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn das Objekt für land- und forstwirtschaftliche oder Wohnzwecke genutzt wird. Eine Befreiung von der Grundsteuer beantragen Sie beim Finanzamt.
In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit die Grundsteuer zu erlassen. Verfügen Sie bspw. über Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, können Sie ggf. einen Erlass der Steuer bei der Gemeinde beantragen, wenn die erzielten Einnahmen in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen.
Das niedersächsische Amt Neuhaus hat den Status eines neuen Bundeslandes.
Hinweis zum Messbetrag
Für die Ermittlung und Festsetzung des Steuermessbetrages ist das Finanzamt zuständig.
Wenn sich der Grundbesitz über das Gebiet mehrerer Gemeinden erstreckt, erfolgt eine entsprechende Zerlegung des Messbetrages durch das Finanzamt.
Die Gemeinde ist an die Grundlagenbescheide des Finanzamtes gebunden.
Das Finanzamt (Bewertungsstelle) stellt die Besteuerungsgrundlagen
- Veranlagungsgrund
- Veranlagungszeitpunkt (Januar XXXX)
- Hebeberechtigte Gemeinde
- Bezeichnung des Grundbesitzes (Lage)
- Einheitswert
- Grundstücksart
- Eigentümer (Steuerpflichtiger)
- Grundsteuermessbetrag
fest und erlässt den entsprechenden Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid (Grundlagenbescheid).
Aufgrund dieser Bescheide sind keine Zahlungen zu leisten.
Einwendungen, die sich gegen die Feststellungen im Grundlagenbescheid richten, können nur durch Einspruch beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden.
Der Gemeinde steht weder eine Prüfungspflicht noch ein Prüfungsrecht hinsichtlich der vom Finanzamt getroffenen Besteuerungsgrundlagen zu.
Die Gemeinde ist vielmehr bei der Festsetzung der Grundsteuer (Folgebescheid) an die Grundlagenbescheide des Finanzamtes gebunden und darf nicht davon abweichen.
Änderungen der Grundsteuerfestsetzung (z.B. Eigentümerwechsel) erfolgen daher erst, wenn der entsprechende Grundlagenbescheid des Finanzamtes bei der Stadt Visselhövede vorliegt.
Ein Einspruch gegen den Grundlagenbescheid entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.
Dem Bereich Steuern und Kasse der Stadt Visselhövede ist unbedingt eine Durchschrift dieses Antrages zuzusenden.