Für die Fäkalschlammbeseitigung und die Abwasserbeseitigung aus abflusslosen Sammelgruben werden Gebühren festgesetzt und erhoben aufgrund der Satzung der Stadt Visselhövede über Gebühren für die Beseitigung der Abwässer aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen) in der für den Erhebungszeitraum gültigen Fassung.
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