Die Sanierungsmaßnahme „Stadtkern“ wurde 2001 in das Städtebauförderungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen. Der Rat der Stadt beschloss am 21.06.2001 die Sanierungssatzung, die mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 31.10.2001 rechtsverbindlich wurde.
Durch die Aufnahme ins Städtebauförderungsprogramm hat die Stadt die Grundlage geschaffen, den Stadtkern behutsam neu zu gestalten und zu revitalisieren, um der Zukunft und den neuzeitlichen Ansprüchen gewachsen zu sein.
Mit der Städtebauförderung werden nicht nur der Bau und die Erneuerung öffentlicher Anlagen finanziert und direkte Zuschüsse an private Bauherren vergeben. Die Städtebauförderung ist auch das wichtigste und erfolgreichste Wirtschaftsförderungsinstrument für eine Region. Ein Euro Städtebaufördermittel löst weitere Investitionen um das 8,3-fache aus.
Städtebauförderung heißt: Anstoßeffekte für private Maßnahmen und Sicherung von Arbeitsplätzen!
Getreu dem Sanierungsmotto "In Vissel geht's rund!" will die Stadtverwaltung zusammen mit den Bürgern und unterstützt von ihrem beauftragten Sanierungsträger BauBeCon Sanierungsträger GmbH die städtebauliche Sanierungsmaßnahme in den kommenden 10-12 Jahren umsetzen. Nur eine gute gemeinsame Zusammenarbeit sichert den Erfolg der Sanierungs des Stadtkerns.
Mit der Festlegung der Sanierungssatzung wird der Sanierungsvermerk im Grundbuch eingetragen. Er weist darauf hin, dass das Grundstück in einem Sanierungsgebiet liegt und hier das besondere Städtebaurecht gilt.
Das besondere Städtebaurecht beinhaltet u.a. die Auskunftspflicht und die Genehmigungspflicht für Vorhaben und Rechtsvorgänge.
Die Auskunftspflicht besteht über alle relevanten Informationen, die zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsmaßnahme notwendig sind.
Weiter unterliegen Vorhaben und Rechtsvorgänge der Genehmigungspflicht. Das bedeutet, wenn eine wertsteigernde Maßnahme am Grundstück oder am Gebäude vorgenommen wird, Miet- und Pachtverhältnisse oder Kaufverträge abgeschlossen werden oder wenn Belastungen ins Grundbuch eingetragen werden sollen (z.B. Grundschulden), sind diese Maßnahmen und Verträge von der Stadt Visselhövede zu genehmigen. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Zur Erleichterungen können Sie im Sanierungsbüro aber auch ein Formblatt zur Beantragung erhalten und ausführlich hierzu beraten werden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Nach Abschluss der Sanierung ist zu prüfen, ob es aufgrund der Durchführung der Sanierung zu Bodenwertsteigerungen gekommen ist (sanierungsbedingte Wertsteigerungen). Diese Prüfung wird vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte vorgenommen.
Nach dem besonderen Städtebaurecht haben die Eigentümer zum Abschluss der Sanierung bei der Feststellung einer sanierungsbedingten Wertsteigerung diesen „Mehrwert“ als Ausgleichsbetrag an die Stadt zu zahlen. Die Ausgleichsbeträge werden zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen in Visselhövede mit eingesetzt.
In einem Sanierungsgebiet sind dafür keine Beiträge für die Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung von Erschließungsanlagen zu zahlen.
Gern informieren wir Sie zu allen Themen rund um die Stadtsanierung während unserer Sprechzeit im Sanierungsbüro.
Sprechen Sie uns an.
Besonderer Hinweis:
Die Sanierungsgenehmigung ersetzt nicht die erforderliche Baugenehmigung!
Der städtebauliche Rahmenplan ist zentrales Element der Stadtsanierungsplanung. In ihm werden grundlegende und wesentliche Ziele der Sanierung dargestellt. Er ist Grundlage für viele wichtige Verfahrensschritte, wie das Beteilungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange und die Gespräche mit Bauwilligen.
Der städtebauliche Rahmenplan hat selbst keine unmittelbare Rechtsbindung: er ist vielmehr Grundlage für Entscheidungen über Genehmigungen und Förderungen im Sanierungsgebiet.
Insbesondere in der Hauptgeschäftsstraße Goethestraße besteht erhöhter Sanierungsbedarf. Um die städtebaulichen und gestalterischen Zielsetzungen für die gesamte Geschäftszone festzulegen, ist eine Fassadenabwicklung vom Architektenbüro Lepère und Partner im Auftrag des Sanierungsträgers erstellt worden.
Oberstes Sanierungsprinzip ist die Erhaltung und Sanierung der historischen Bausubstanz.
Bei der Gestaltung von Frei- und Straßenraum steht insbesondere die Aufwertung des Marktplatzes nebst Umfeld im Mittelpunkt.
In der Fassadenabwicklung sind die Bestände erfasst und objektbezogene Modernisierungsvorschläge erarbeitet worden. Die Fassadenabwicklung hängt im Sanierungsbüro aus. Gern können Sie sich über die Modernisierung Ihres Gebäudes erkundigen und beraten lassen.
Die in 2004 erarbeitete Fortschreibung ist am 24.02.2005 vom Rat der Stadt Visselhövede beschlossen worden.
Mit der Schaffung der Erschließungsstraßen zum Parkplatz Goethestraße Süd konnte die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes erreicht werden und das Geschäftszentrum in diesem Bereicht gestärkt werden. Als nächstes soll sich an diesen Bereich ein SB-Discounter anschließen. Durch diese Maßnahmen konnten ca. 20 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Das frühere Fabrikgelände der Honig- und Bonbonfabrik „Sonnentau“ soll bis 2006 in großen Teilen privatisiert werden und vom neuen Investor zum Hotel- und Tagungscentrum umgebaut werden. Dabei soll der Umbau wieder den ursprünglichen Grundriss aufnehmen und die Ansichten sich wieder dem historischen Vorbild annähern.
Parallel wird die Stadt Visselhövede ihren Gebäudebestand auf dem Sonnentaugrundstück ebenfalls weiter modernisieren.
Nach der Modernisierung und Ansiedlung des Ökolandbauzentrums wird im II. Bauabschnitt ein Gründerzentrum sowie ein Künstleratelier hergestellt.
Auch das ehemalige Wagenfabrikgelände Maack soll revitalisiert werden. Als neuer Bürostandort sollen hier zukünftig Dienstleister einen zentralen Bürostandort finden.
Im Bereich des Vissel & Sonnentau-Campus können, angeregt durch Mittel der Stadtsanierung, ca. 50 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Wenn Sie Eigentümer/in im Sanierungsgebiet sind und Ihre Gebäude modernisieren möchten, wenden Sie sich ganz einfach an das Sanierungsbüro der BauBeCon in der Großen Straße 6. In einem ersten Informationsgespräch werden mit Ihnen der Ablauf und das Verfahren, die Förderungsfähigkeit / die Förderprogramme, die Möglichkeit der Gewährung von Zuschüssen sowie die sich ergebenden Rechte und Pflichten aus dem Modernisierungsvertrag besprochen.
Nach einer Ortsbesichtigung wird gemeinsam mit dem Bau- und Umweltamt entschieden, ob eine Modernisierungsuntersuchung durch einen Architekten erforderlich ist, oder ob die Einholung von mindestens drei Angeboten je Gewerk genügt.
Nach Vorlage der Ergebnisse aus der Modernisierungsuntersuchung werden die ermittelten Baukosten vom Sanierungsträger geprüft und der Zuschuss aus Städtebauförderungsmitteln berechnet und mit der Stadt Visselhövede abgestimmt.
Private Modernisierungsvorhaben können mit pauschal 40%, maximal aber 50.000 Euro gefördert werden, wenn es sich um ein reines Wohngebäude handelt. Handelt es sich um ein Gewerbeobjekt, beträgt der Zuschuss pauschal 30%, maximal aber 37.500 Euro. Zur Gewährung von Zuschüssen oder auch Modernisierungsdarlehen müssen ausreichende Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm zur Verfügung stehen. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Fördermittel.
Ist die Modernisierungsmaßnahme einvernehmlich abgestimmt, wird über die Durchführung der Modernisierungsmaßnahme zwischen dem Eigentümer und der Stadt ein Modernisierungsvertrag abgeschlossen.
Wichtig für Sie ist:
Zum Schluss noch eine Bitte:
Lassen Sie sich vor Beginn jeglicher Umbaumaßnahmen von der BauBeCon beraten, damit die Möglichkeiten einer eventuellen Förderung geprüft werden können
In 2006 ist auch der Umbau des Marktplatzes erfolgt. Nach einem erfolgreichen Wettbewerb wurde der Siegerentwurf von Frank-Dieter Stucken, Landschaftsarchitekt aus Bötersen, umgesetzt.
Das Konzept sieht vor, den Marktplatz wieder zu dem wichtigsten Platzraum der Stadt zu machen. Er soll zukünftig für Handel, Dynamik und Bewegung stehen und das alte Image als Parkplatz ablegen.
Parallel wurde zur Entlastung des Marktplatzes eine Stellplatzanlage östlich des Marktplatzes gebaut.
Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Ehlen hat am 13.07.2007 in Tarmstedt die Aufnahme der "Verbunddorferneuerung Rosebruch" in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen verkündet. Damit geht ein langgehegter Wunsch in den Ortschaften Bretel, Buchholz, Drögenbostel, Hiddingen, Schwitschen und Rosebruch in Erfüllung. Die intensive Erarbeitung der Studie zur "Steigerung der lokalen Leistungskraft der Bruchdörfer der Stadt Visselhövede" durch zahlreiche Bürger/Innen der betroffenen Dörfer hat sich gelohnt.
Beim "Rosebruch" handelt es sich um eine besondere Kulturlandschaft, die sich durch zahlreiche kleine Wasserläufe, Niederungsbereiche, entwässerte Moorgebiete, noch bestehende Moorflächen und Wiesenlandschaften, die von Erlen- und Birkenbruchwäldern durchsetzt sind, auszeichnet.
Neben den Visselhöveder Dörfern gehören zur Landschaft des "Rosebruch" auch die angrenzenden Ortschaften aus der Gemeinde Neuenkirchen und der Samtgemeinde Bothel. Nach der aktuellen Programmaufnahme müssen daher zunächst die planerischen Belange der Ortschaften Hartböhn, Hertel, Rutenmühle, Bellen und Neu-Bretel betrachtet werden. Diese Bereiche sind zur Kulturlandschaft des "Rosebruch" zu rechnen und sollen in die Verbunddorferneuerung einbezogen werden. Dieser Planungsaufwand wird in etwa bis zum Jahresende 2007 erarbeitet sein.
Mit Beginn des Jahres 2008 beginnt für den gesamten Planungsraum die Phase der Dorferneuerungsplanung. Dabei ist erneut die intensive Mitarbeit der Bevölkerung notwendig. Über anstehende Informationstermine, Termine für Dorfwerkstätten und weitere Veranstaltungen werden die Bürger/Innen rechtzeitig informiert.
Es ist davon auszugehen, dass - je nach Verlauf der Planungsarbeiten - Mitte des kommenden Jahres bereits erste Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung durchgeführt werden können. Über Art und Höhe der Förderung denkbarer Projekte wird noch gesondert berichtet. Nach den bestehenden Dorferneuerungsrichtlinien können private Maßnahmen mit 30%, öffentliche Maßnahmen mit 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Private Maßnahmen können z. B. Vorhaben zur Umnutzung von land- und forstwirtschaftlichen Gebäuden oder zur Erhaltung Ortsbild prägender Bausubstanz sein.
Mit der Dorferneuerung in den Ortschaften Bretel, Buchholz, Drögenbostel, Hiddingen, Schwitschen und Rosebruch besteht für die Stadt Visselhövede die historische Chance, die Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnisse in den Dörfern nachhaltig zu verbessern.
Nach der Beschlussfassung durch die Räte in Walsrode, Bomlitz und Visselhövede wurde der Dorferneuerungsplan erstellt und kann hier eingesehen werden. Es wurden diverse Dorferneuerungsanträge gestellt und viele private und öffentliche Maßnahmen durchgeführt.
Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich an Frau Arps im Bauamt der Stadt Visselhövede, die sie im Dachgeschoss des Rathauses finden. Sie ist unter Tel.-Nr. 04262 / 301-135 zu erreichen.
Bei dieser Gelegenheit bedankt sich die Stadt Visselhövede bei allen Beteiligten, die sich intensiv an der Planung eingebracht haben.
Die letzten öffentlichen Maßnahmen für die beteiligte Visselhöveder Ortschaft Ottingen wurden 2018 umgesetzt. Es wurde endlich ein Standort für den Spielplatz gefunden, der Bereich beim Schützen- und Feuerwehrhaus wurde aufgewertet und an den Schulbushaltestellen wurden Orientierungsleuchten installiert.
Der Dorferneuerungsplan soll weiterhin als Anregung für die Umsetzung von Maßnahmen in den Dörfern Bestand haben.