Wenn Sie einen Wertgegenstand von mehr als 10 EUR gefunden haben, müssen Sie diesen Fund im Bürgerbüro abgeben. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Eigentümer feststellen lässt.
Ordnungsamt und Bürgerbüro | |
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