Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. Für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und für die Festsetzung und Zerlegung des Steuermessbetrags (Grundlagenbescheid) sind die Finanzämter zuständig.
Der Gewerbesteuermessbescheid (Grundlagenbescheid) wird der Gemeinde übersandt. Die Stadt Visselhövede setzt die Gewerbesteuer durch Steuerbescheid (sog. Folgebescheid) fest, indem sie den vom Rat beschlossenen Hebesatz auf den Steuermessbetrag anwendet.
Der aktuelle Hebesatz beträgt gem. Realsteuerhebesatzsatzung in der Stadt Visselhövede 380 v.H.
Hinweis:
Soweit sich ein Rechtsbehelf gegen Feststellungen richtet, die in einem Grundlagenbescheid getroffen sind, ist nur dieser Bescheid (Gewerbesteuermessbescheid) beim Finanzamt anzufechten. Ändert das Finanzamt den angefochtenen Bescheid, passt die Stadt Visselhövede den Steuerbescheid automatisch an.
Wichtig:
Ein Einspruch gegen den Grundlagenbescheid entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Beim Finanzamt besteht jedoch die Möglichkeit, die Vollziehungsaussetzung des Grundlagenbescheides zu beantragen. Dem Bereich Steuern und Kasse der Stadt Visselhövede ist unbedingt eine Durchschrift dieses Antrages zuzusenden.
Zahlweise:
Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind mit je einem Viertel des Jahresbetrages, der sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat, zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres zu entrichten
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