Stadt Visselhövede

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Voranmeldung Kirchenaustritt

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Information zum Kirchenaustritt

  • Zuständigkeit: Voraussetzung für eine Erklärung beim Standesamt Visselhövede ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Visselhövede befindet.
  • Wirksamkeit: Mit Ablauf des Tages, an dem die Erklärung beim Standesamt persönlich abgegeben bzw. unterschrieben wurde, wird Ihr Kirchenaustritt wirksam. Ihre Online-Voranmeldung ist noch keine gültige Austrittserklärung!
  • Ende Steuerpflicht: Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung beim Standesamt persönlich abgegeben wurde. Beispiel: Austrittserklärung am 11. Oktober, ab November entfällt Ihre Kirchensteuerpflicht.
  • Gebühr: Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro und ist elektronisch oder bar im Standesamt vor Ort zu zahlen.
  • Wiedereintritt: Ein eventueller Wiedereintritt in eine Kirchen- oder Religionsgemeinschaft ist bei der zuständigen Kirchengemeinde zu erklären.
  • Muss ich noch etwas tun?
    • Ja, ins Standesamt kommen und unterschreiben! Unser Standesamt meldet sich bei Ihnen zur Terminvereinbarung.
    • Das Standesamt ändert danach automatisch die Eintragung der Religionszugehörigkeit im Melderegister und informiert Ihr zuständiges Finanzamt über den Kirchenaustritt.

Sie können dennoch das gesamte Verfahren beschleunigen, indem Sie nachfolgende Voranmeldung nutzen!

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