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Um eine Sarg- oder Urnenbestattung durchzuführen, ist auf einem Friedhof das Nutzungsrecht an einer Grabstelle zu erwerben. Dies erfolgt durch einen Antrag bei der Friedhofsverwaltung der Stadt oder der Gemeinde, in der die Leiche bestattet werden soll.
Zur Wahl stehen dabei Wahlgräber und Reihengräber. Genaueres regelt die jeweilige Friedhofssatzung.
Zur Vorsorge kann ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte auch ohne Sterbefall erworben werden (Vorerwerb).
Zur Authentifizieren laden Sie bitte die Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises hoch
Zur Zahlung der Friedhofsgebühren sind der jeweilige Antragsteller und die Person verpflichtet, in deren Auftrag der Friedhof und die Bestattungseinrichtungen benutzt oder besondere Leistungen in Anspruch genommen werden.
„Die hier aufgeführten Grabarten sind nicht auf allen Friedhöfen vorhanden. Informationen zu den vorgeschriebenen Mindestruhezeiten finden Sie in der Friedhofssatzung oder können bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden.“
Friedhofssatzung
Gebührensatzung
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