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Bitte senden Sie für jeden anzumeldenden Hund eine separate Hundeanmeldung.
Liegen Ihnen noch keine Nachweise zur theoretischen und/oder praktischen Sachkundeprüfung vor, sind diese nachzureichen!
Wenn Sie während der letzten 10 Jahre über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwei Jahren einen oder mehrere Hunde gehalten haben, ist eine Sachkundeprüfung nicht nötig.
Bitte reichen Sie diese Angabe kurzfristig nach!
Hier können Sie die bisherig haltende Person des Hundes eintragen (z.B. Züchter*in, Vorbesitzer*in, etc.). Sofern Sie den Hund beim Zuzug mitgebracht haben, können Sie hier auch unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens Ihre vorherige Anschrift angeben.
Eine Ermäßigung der Hundesteuer kann nur für Hunde, die zur Gebäudebewachung im Außenbereich eingesetzt werden, beantragt werden. Vorausgesetzt, das bewachte Gebäude liegt mindestens 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt.
Eine Befreiung von der Hundesteuer kann nur für folgende Hunde beantragt werden:
- bei Diensthunden, wie z.B. Polizeihunden oder Rettungshunden; - bei Diensthunden nach ihrem Dienstende; - bei u.a. Blindenführhunden, Signalhunden für Gehörlose bzw. Schwerhörige, Assistenzhunde für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Vollständige Auflistung siehe Hundesteuersatzung.
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