Der Bearbeitungsstatus der Zulassungsbescheinigung Teil II kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
KFZ-Zulassungsstelle Bremervörde | |
Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-4408 Telefax: 04761 983-4498 E-Mail: zulassungsbehoerde@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de/zulassung | Montag: 07:30 bis 11:30 Uhr
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KFZ-Zulassungsstelle Rotenburg (Wümme) | |
Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2407 Telefax: 04261 983-2498 E-Mail: zulassungsbehoerde@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de/zulassung | Montag: 07:30 bis 11:30 Uhr
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KFZ-Zulassungsstelle Zeven | |
Nelkenweg 70 27404 Zeven Telefon: 04281 983-6130 Telefax: 04281 983-6145 E-Mail: zulassungsbehoerde@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de/zulassung | Am 26.8.2024 bleibt die Zulassungsstelle geschlossen!
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Der Bearbeitungsstatus der Zulassungsbescheinigung Teil II kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.