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Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
KFZ-Zulassungsstelle BremervördeStandort anzeigen
Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4408
Telefax: 04761 983-4498
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.­de/­zu­las­sung

Montag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 07:30 bis 11:30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

KFZ-Zulassungsstelle Rotenburg (Wümme)Standort anzeigen
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2407
Telefax: 04261 983-2498
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.­de/­zu­las­sung

Montag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 07:30 bis 11:30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

KFZ-Zulassungsstelle ZevenStandort anzeigen
Nelkenweg 70
27404 Zeven
Telefon: 04281 983-6130
Telefax: 04281 983-6145
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.­de/­zu­las­sung

Am 26.8.2024 bleibt die Zulassungsstelle geschlossen!

Montag: 07:30 bis 11:30 Uhr
Dienstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 07:30 bis 11:30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Allgemeine Informationen

Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I .

Verfahrensablauf

Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Voraussetzungen
  • bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate

  • Zulassungsbescheinigung Teil I

  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

    • Alternativ:

      • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder

      • der Nachweis der Steuerbefreiung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.

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