Sie erfahren Näheres, wie Sie das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl einsehen können.
Wahlen und Statistik | |
Ordnungsamt und BürgerbüroRathaus Marktplatz 2 27374 Visselhövede Telefon: 04262 301-140 | Unser Rathaus ist für Sie geöffnet:
|
Als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter können Sie vor einer Kommunalwahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.
Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie innerhalb der Einsichtsfrist bei der Gemeindeverwaltung einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses schriftlich oder zur Niederschrift stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, haben Sie als Antragstellerin oder Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
Sie können das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl folgendermaßen einsehen:
Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Die Gemeinde, die nicht Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde ist, oder die Samtgemeinde gewährt der oder dem Wahlberechtigten die Einsicht in das Wählerverzeichnis.
Einsichtnahme in die eigenen Daten:
Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:
Einsichtszeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten
Die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis kann in der Regel kurzfristig erfolgen.