Unternehmerinnen und Unternehmern, Bürgerinnen und Bürgern, die in Niedersachsen investieren oder tätig werden wollen, stehen regional wie landesweit vielfältige Hilfen zur Verfügung (Wirtschaftsförderung).
Frau Gesa Weiss | |
WirtschaftsförderungAmt / Bereich Amt für Kreisentwicklung Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 155 // 1. OG Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2855 Telefax: 04261 983-2897 E-Mail: Gesa.Weiss@lk-row.de |
Unternehmerinnen und Unternehmern, Bürgerinnen und Bürgern, die in Niedersachsen investieren oder tätig werden wollen, stehen regional wie landesweit vielfältige Hilfen zur Verfügung (Wirtschaftsförderung).
Die Zuständigkeit liegt je nach Förderprogramm bei der NBank oder beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Gebiet Sie aktiv werden wollen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Förderung erfolgt unter Beachtung der EU-beihilferechtlichen Vorschriften und der Landeshaushaltsordnung zumeist auf der Basis von Richtlinien.
Wenn Sie Unterstützung und Informationen bei der Wahl der für Ihr Vorhaben geeigneten Region bzw. des geeigneten Standortes benötigen, wenden Sie sich an die Innovationszentrum Niedersachsen Strategie und Ansiedlung GmbH.
Hinsichtlich der vielfältigen zur Verfügung stehenden Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere), Freiberufler und Existenzgründer in Niedersachsen informiert und unterstützt Sie im Auftrag des Landes die NBank.