Stadt Visselhövede

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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Frau Anja MeyerStandort anzeigen
Amt / Bereich
StraßenverkehrsamtStraßenverkehrsamt Rotenburg (Wümme)
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 3 // EG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2416
Telefax: 04261 983-88 2416
E-Mail: E-Mail:
Frau Anna-Lena SchenkeStandort anzeigen
Amt / Bereich
StraßenverkehrsamtStraßenverkehrsamt Rotenburg (Wümme)
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 2 // EG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2412
Telefax: 04261 983-88 2412
E-Mail: E-Mail:
Herr Jörg KlippStandort anzeigen
Ämter / Bereiche
Straßenverkehrsamt
StraßenverkehrsamtStraßenverkehrsamt Bremervörde
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 114 // 1. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4406
Telefax: 04761 983-88 4406
E-Mail: E-Mail:

Allgemeine Informationen

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B.:

  • motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Oldtimern oder Krafträdern
  • Radrennen, Radtourenfahrten, Triathlon Veranstaltungen, Volkswanderungen und Volksläufe
  • Umzüge
  • Straßenfeste, Märkte

Auch wenn Veranstaltungen nicht ausschließlich auf einer Straße stattfinden, sich aber dennoch auf den Straßenverkehr auswirken, wie etwa Straßenfeste, kann dies straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen erfordern. Wie z. B. die Anordnung von Straßensperrungen zur Schaffung des Veranstaltungsbereichs oder die Anordnung von Umleitungen, um den Veranstaltungsbereich herum.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, es sei denn es handelt sich um Gemeindestraßen der Stadt Rotenburg (Wümme), Samtgemeinde Zeven oder Stadt Bremervörde. In diesem Fall wird die Erlaubnis/ verkehrsbehördliche Anordnung durch die jeweilige Kommune erteilt. Wenn die Veranstaltung über das Gebiet des Landkreises hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsformular für die jeweilige Veranstaltung inkl. der auf dem Formular geforderten Anhänge.

Bei Brauchtumsveranstaltungen (Schützenumzüge, Ernteumzüge) bitte gemäß Merkblatt prüfen, ob einer Erlaubnispflicht besteht.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist etwa einen Monat vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (z.B. Polizei und Gemeinden) beteiligen müssen.

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