Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Standesamt | |
Ordnungsamt und BürgerbüroRathaus Marktplatz 2 27374 Visselhövede Telefon: 04262 301-142 Telefax: 04262 301-106 E-Mail: standesamt@visselhoevede.de | Unser Rathaus ist für Sie geöffnet:
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Die E-Mail-Postfächer "meldeamt@visselhoevede.de" sowie "standesamt@visselhoevede.de" können keine Dateianhänge empfangen. An diese E-Mail-Adressen gesendete Anhänge werden vom System automatisch gelöscht. Der Absender erhält einen Hinweis, dass der eventuelle Anhang gelöscht wurde und die Datei(en) über www.visselhoevede.de/upload-meldeamt bzw. www.visselhoevede.de/upload-standesamt dem Meldeamt oder Standesamt zur Verfügung gestellt werden müssen. |
Einheitsgemeinde Visselhövede, Stadt Marktplatz 2 27374 Visselhövede Telefon: 04262301-0 Telefax: 04262301-106 E-Mail: stadt@visselhoevede.de |
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
- Identitätsnachweis (Kopie)
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.