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Jagdaufseher Bestätigung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Frau Eileen RopersStandort anzeigen
Amt / Bereich
Ordnungsamt
Gesundheitsamt
Bahnhofstr. 15
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2332
Telefax: 04261 983-2349
E-Mail: E-Mail:

Allgemeine Informationen

Auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten kann die Jagdbehörde qualifizierte Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher als Jagdschutzberechtigte bestätigen. Hauptberuflich angestellte Jagdaufseher sollen Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein.

Bestätigte Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher sind  in dem Jagdbezirk, für den sie bestätigt sind, grundsätzlich für die gleichen Jagdschutzaufgaben zuständig, wie sie dem Jagdausübungsberechtigten obliegen. Der Jagdschutz umfasst im Allgemeinen den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen,  wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.

Voraussetzungen

Die zu bestätigenden Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher müssen

  • jagdausübungsberechtigt oder von einer jagdausübungsberechtigten Person privatrechtlich zum Jagdschutz bestellt sein,
  • jagdpachtfähig sein und einen Jagdschein besitzen, sowie
  • die Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Befugnisse nicht missbrauchen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag des Jagdausübungsberechtigten
  • Bescheinigung der anerkannten Landesjägerschaft oder des Verbandes der Jagdaufseher über eine erfolgreiche Teilnahme an einem Jagdaufseherlehrgang
  • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Revierjägerin/zum Revierjäger oder eine forstliche Ausbildung
  • Nachweis der Jagdpachtfähigkeit
Welche Gebühren fallen an?
  • :35,00 EUR
    Bestätigung von Jagdaufseherinnen und Jagdaufsehern und Ausstellung eines Dienstausweises
  • :15,00 EUR
    Verlängerung der Geltungsdauer eines Dienstausweises für Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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