Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Frau Jessica Wolters | |
Amt / Bereich Ordnungsamt Gesundheitsamt Bahnhofstr. 15 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2331 Telefax: 04261 983-88 2331 E-Mail: Jessica.Wolters@lk-row.de |
Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungserlaubnis oder der Waffenhandelserlaubnis oder dessen zur Vertretung Berechtigten bei der für den Ort der Betriebsstätte zuständigen Behörde erfolgen.
Zuständig sind die Landkreise, kreisfreien Städte, große selbständigen Städte und selbstständige Gemeinden
Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis muss erteilt worden sein.
Die Gebührenregelung für Niedersächsen ist in Vorbereitung (AllGO-Änderung).
Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Einstellung des Betriebs erfolgen.
In Niedersachsen ist ein Vorverfahren durch § 80 Nds. Justizgesetz nicht vorgesehen. Daher kein Widerspruch zulässig. Vielmehr ist direkt verwaltungsgerichtliche Klage zu er-heben.
Diese Dienstleistung können Sie online beantragen. Unter diesem Link finden Sie das passende Formular dazu.