Der Fund von archäologisch bedeutsamen Gegenständen ist anzeigepflichtig. So könnten immer mal wieder antike Münzen, Keramikscherben, Feuersteinabschläge, historische Metallreste u.ä. in der Erde oder im Wasser gefunden werden.
Herr Dr. Hesse | |
Leiter der KreisarchäologieAmt / Bereich Schul- und Kulturamt › Kreisarchäologie (Leitung) Kreisarchäologie Weicheler Damm 11 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-3142 Telefax: 04261 983-3149 E-Mail: archaeologie@lk-row.de |
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege Scharnhorststr. 1 30175 Hannover E-Mail: kulturgutschutz@nld.niedersachsen.de |
Der Fund von archäologisch bedeutsamen Gegenständen ist anzeigepflichtig. So könnten immer mal wieder antike Münzen, Keramikscherben, Feuersteinabschläge, historische Metallreste u.ä. in der Erde oder im Wasser gefunden werden.
Der Fund ist an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege oder an die untere Denkmalschutzbehörde des Fundortes oder die Gemeinde zu richten.
An das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege oder an die untere Denkmalschutzbehörde des Fundortes oder die Gemeinde.
Die/Der Antragsteller/in muss Gewähr dafür bieten, dass er oder sie Funde ordnungsgemäß meldet und mit ihnen ordnungsgemäß umgeht. Dafür ist eine theoretische Schulung beim Landesamt für Denkmalpflege und eine praktische Übung erforderlich.
Soweit weitere Unterlagen erforderlich sind, stimmen Sie dies direkt mit der unteren Denkmalbehörde ab.
Es fallen keine Gebühren an.
§ 14 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG)
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein