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Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner

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StandesamtStandort anzeigen
Ordnungsamt und BürgerbüroRathaus
Marktplatz 2
27374 Visselhövede
Telefon: 04262 301-142
Telefax: 04262 301-106
E-Mail:

Unser Rathaus ist für Sie geöffnet:

Montag - Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr und
Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 17:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Die E-Mail-Postfächer "meldeamt@visselhoevede.de" sowie "standesamt@visselhoevede.de" können keine Dateianhänge empfangen. An diese E-Mail-Adressen gesendete Anhänge werden vom System automatisch gelöscht.
Der Absender erhält einen Hinweis, dass der eventuelle Anhang gelöscht wurde und die Datei(en) über www.visselhoevede.de/upload-meldeamt bzw. www.visselhoevede.de/upload-standesamt dem Meldeamt oder Standesamt zur Verfügung gestellt werden müssen.

Allgemeine Informationen

Lebenspartnerschaften können im Inland seit dem 01.10.2017 nicht mehr begründet werden. Mit der Öffnung der Ehe können gleichgeschlechtliche Paare seit dem o. g. Zeitpunkt im Inland eine Ehe eingehen.

Verfahrensablauf

Die beabsichtigte Eheschließung ist anzumelden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Eheschließung liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie oder Ihr zukünftiger Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben/hat.

Haben weder Sie noch Ihr Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist für die Anmeldung das Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.

Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt.

Voraussetzungen
  • Volljährigkeit
  • Geschäftsfähigkeit
  • keine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einer dritten Person
  • keine Verwandtschaft in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?
  • :40,00 EUR
    Wenn die Eheschließung in einem anderem Standesamt vollzogen wird als dort, wo die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben.
  • :100,00 EUR
    außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer der Eheschließenden
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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