Wenn sie auf Ihrem Grundstück einen Fahrzeugunterstand bauen wollen, müssen sie dabei einige Vorschriften beachten. Hier erfahren Sie, wann eine Baugenehmigung nötig ist und wann nicht.
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Wenn sie auf Ihrem Grundstück einen Fahrzeugunterstand bauen wollen, müssen sie dabei einige Vorschriften beachten. Hier erfahren Sie, wann eine Baugenehmigung nötig ist und wann nicht.
Es gibt zwei Arten von Carports. Genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie. Achtung! Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach, welche Regeln auf ihrem Grundstück gelten. Bei genehmigungspflichtigen Carports müssen Sie noch Unterlagen bei Ihrer Gemeinde einreichen. Mehr dazu unter dem Punkt: Unterlagen.
Zuständig ist das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
In den meisten Gemeinden und Städten sind Carports genehmigungsfrei, wenn sie die folgenden Regeln einhalten:
Bei genehmigungspflichtigen Fahrzeugunterständen müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt nach.
Tipp: Häufig stellen Ihnen die Hersteller der Carports einen Teil dieser Unterlagen zur Verfügung.
Innerhalb der Regeln ist das Aufstellen gebührenfrei. Bei einer Genehmigung erfahren sie die genauen Kosten von ihrem Bauamt.
Erkundigen Sie sich in jedem Fall vor dem Bau des Carports, was in ihrer Gemeinde erlaubt ist. Bauen ohne Baugenehmigung ist in Niedersachsen verboten und steht unter Strafe.