Wenn für Sie darum eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
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Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
Zuständig ist das örtliche Bürgeramt (Ausweisbehörde).
Es fallen keine Kosten an.
Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes