Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.
Frau Annika Rzehulka | |
Amt / Bereich Naturschutzamt Naturschutzamt, Zimmer 107 // 1. OG Am Neuen Markt 8 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2817 Telefax: 04261 983-2819 E-Mail: Annika.Rzehulka@lk-row.de | |
Herr Frederic Bühsing | |
Amt / Bereich Naturschutzamt Naturschutzamt, Zimmer 13 // EG Am Neuen Markt 8 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2808 E-Mail: Frederic.Buehsing@lk-row.de | |
Frau Wiebke Dollenbacher | |
Amt / Bereich Naturschutzamt Naturschutzamt, Zimmer 110 // 1. OG Am Neuen Markt 8 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2815 Telefax: 04261 983-2819 E-Mail: Wiebke.Dollenbacher@lk-row.de |
Durch eine Gesetzesänderung kann seit dem 01.01.2021 in Niedersachsen für die Fällung von Gehölzen (Bäume und Sträucher) eine Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises notwendig sein. Dies betrifft nicht nur die freie Landschaft, sondern kann auch im eigenen Garten der Fall sein.
E-Mail: baumfaellung@lk-row.de
Tel.: 04261 983-2817 (Fr. Rzehulka)
Tel.: 04261 983-2808 (Hr. Bühsing)
Wann muss ich einen Antrag bei der Naturschutzbehörde für die Fällung von Gehölzen stellen?
Als Entscheidungshilfe finden sie hier einen Entscheidungsbaum.
Es ist kein Antrag für Pflege- oder Formschnitte im Garten oder der freien Landschaft sowie für Durchforstungsarbeiten im Wald erforderlich. Für Anträge auf Waldumwandlung ist die Untere Waldbehörde (Herr Bühsing) zuständig. Wenn die Gehölzbeseitigung im Rahmen eines Bauantrags oder eines anderen Genehmigungsverfahrens erforderlich ist, ist hierfür kein gesonderter Antrag nach Naturschutzrecht zu stellen. Die Prüfung wird im Rahmen des Bauantrags durchgeführt.
Muss ich für die Fällung Ausgleichspflanzungen vornehmen und wie müssen diese aussehen?
Wenn für die Fällung der Gehölze ein Antrag erforderlich ist, ist davon auszugehen, dass i.d.R. auch Ausgleichspflanzungen vorzunehmen sind. Je nach Stammumfang, Vitalität und Ausprägung der Gehölze kann der Ausgleich zwischen 1:1 bis 1:5 betragen. Ein Merkblatt zu dem erforderlichen Umfang der Ausgleichspflanzungen sowie den zu verwendenden Arten und Pflanzqualitäten finden Sie hier.
Ausgleichspflanzungen sind möglichst am gleichen Ort vorzunehmen. Nur wenn dies nicht möglich ist, können auch Ausgleichspflanzungen an anderer Stelle vorgenommen werden.
Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Insbesondere ist die Flurstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) zu benennen, damit eine eindeutige Zuordnung erfolgen kann. Darüber hinaus sind die folgenden Unterlagen erforderlich:
Den Antrag können Sie entweder per Post an das Amt für Naturschutz und Landschaftspflege oder per e-mail an baumfaellung@lk-row.de. schicken.
Um einen Antrag für die Beseitigung von Gehölzen zu stellen, füllen Sie bitte das Antragsformular vollständig aus und senden Sie es per Post an das Amt für Naturschutz und Landschaftspflege oder per E-mail an baumfaellung@lk-row.de.