Der Bauantrag kann seit dem 1. Januar 2024 elektronisch über den Online-Service Bauen online gestellt werden. Der Antrag muss durch eine Entwurfsverfasserin/einen Entwurfsverfasser eingereicht werden, die/der bauvorlageberechtigt ist.
Es sind weiterhin das amtlich vorgeschriebenen Formular sowie alle weiteren erforderlichen Bauvorlagen zu übermitteln. Das amtlich vorgeschriebene Formular finden Sie unter dem untenstehenden Link.
In den Fällen, in denen die Nachweise der Standsicherheit durch die Bauaufsicht nicht zu prüfen sind, ist weiterhin die Originalunterschrift des Tragwerksplaners erforderlich. In diesen Fällen laden Sie bitte das Bauantragsformular mit der Unterschrift des Tragwerksplaners oder eine unterschriebene Erklärung des Tragwerkplaners hoch, dass er die Nachweise der Standsicherheit für die jeweilige Baumaßnahme erstellt hat (§ 65 Abs. 4 NBauO).
Bei der elektronischen Übermittlung der Dokumente sind die Anforderungen aus der Anlage 1 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung, etwa an die Bezeichnung oder die grafische Maßstabsleiste, zu beachten.
Wichtig: Für die elektronische Antragstellung ist eine Anmeldung mit der BundID erforderlich.
Im laufenden Verfahren können Sie dann über unsere Online-Plattform Einsicht in die Akte nehmen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter der Dienstleistung "Bauakte im Internet/ Bauherrenauskunft".
Für digitale Anträge bei den Katasterämtern folgen Sie bitte dem Link am Ende der Seite.