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Aids und sexuell übertragbare Infektionen Beratung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Herr Jan-Oliver Visse-PenshornStandort anzeigen
Amt / Bereich
Gesundheitsamt - Dienststelle ROW
Gesundheitsamt, Zimmer 5 // EG
Bahnhofstr. 15
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-3208
Telefax: 04261 983-3249
E-Mail:
Herr Jens HedickeStandort anzeigen
Gesundheitsamt, Dienststelle Bremervörde, Zimmer 2 // 1. OG
Amtsallee 4
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-5215
Telefax: 04761 983-88 5215
E-Mail: E-Mail:

Allgemeine Informationen

HIV / AIDS-Beratung des Gesundheitsamtes

Sie haben Fragen zu HIV / AIDS? Sie möchten sich eventuell anonym testen lassen?

Das Gesundheitsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) bietet an seinen drei Dienstorten in Rotenburg, Bremervörde und Zeven Beratungen und ggf. eine Testung an.

Ablauf der HIV / AIDS-Beratung am jeweiligen Dienstort

Rotenburg (Wümme)

Die HIV / AIDS-Beratung und ggf. eine HIV-Testung können jeden Donnerstag zwischen 14 Uhr und 16 Uhr im Gesundheitsamt in der Bahnhofstr. 15 angeboten werden. 

Wer sich beraten lassen möchte, meldet sich bitte vorab telefonisch an. Bei der Terminvergabe brauchen Sie Ihren Namen nicht anzugeben, das Stichwort "HIV / AIDS-Beratung" reicht aus. 
Telefonisch erreichbar ist die HIV/Aids-Beratung unter der Nummer 04261 983-3203.


Bremervörde und Zeven

Eine HIV / AIDS-Beratung und ggf. eine HIV-Testung sind nur nach Terminvereinbarung möglich, die anonym erfolgen kann (Stichwort "HIV / AIDS-Beratung" reicht aus). Telefonisch erreichbar ist die HIV / AIDS-Beratung beider Dienststellen unter der Nummer 04761 / 983-5201, von dort werden Sie bei Bedarf weitervermittelt.

Zu einem Termin in Bremervörde kommen Sie in das Gesundheitsamt in der Amtsallee 4, bei einem Termin in Zeven finden sich die Diensträume des Gesundheits- und Therapiezentrums in Zeven.

Abkürzungsverzeichnis/Fachbegriffserklärungen

HIV: (Human Immunodeficiency Virus) Humanes Immunschwäche Virus

AIDS: (AquiredImmunoDeficiencySyndrom) Erkrankung des Immunsystems, die durch das HIV-Virus ausgelöst wird

Serokonversion: Antwort des Immunsystems auf eine Infektion mit Bildung von Antikörpern, die zum Umschlag des entsprechenden Testsystems von negativ nach positiv führt

Verfahrensablauf

Ablauf der Beratungsgespräche und des HIV-Testes

Die HIV-Testung ist immer mit einer persönlichen Beratung verknüpft. Dies ist auch wichtig, um gemeinsam entscheiden zu können, ob eine Testung zum jetzigen Zeitpunkt und grundsätzlich sinnvoll ist. Im vertraulichen Gespräch mit dem Arzt brauchen Sie Ihren Namen nicht zu nennen. Wie die Beratung ist auch die Testung anonym und kostenlos. (Einzelheiten und Termine s.u., "Ablauf der HIV / AIDS-Beratung am jeweiligen Dienstort")

Was passiert bei der Testung

Nach Abnahme einer Blutprobe wird diese mit einem Buchstaben- und Zifferncode versehen. Dieser Code wird auch Ihnen selbst zwecks korrekter Zuordnung des Untersuchungsergebnisses ausgehändigt. Das Gesundheitsamt verschickt die so verschlüsselte Blutprobe an ein zertifiziertes Labor, das einen HIV-Antikörper-Test durchführt. Binnen 14 Tagen liegt das Ergebnis dem Gesundheitsamt vor.

Die Besprechung des Ergebnisses erfolgt wieder im Rahmen der HIV / AIDS-Beratung. Dabei wird das Ergebnis nach Vorlage des Codes ausschließlich mündlich und unter vier Augen mitgeteilt. Über Ihren Test erfolgt keine Auskunft am Telefon und es können auch keine Ergebnisse ausgedruckt werden (um einen evtl. Missbrauch der anonymen Befunde zu verhindern).

Zeitpunkt für den Test / Aussagekraftdes Testes (die diagnostische Lücke)

Der angebotene HIV-Test ist ein Antigen-Antikörper-Kombinationstest. Ab einem bestimmten Zeitpunkt, der von Mensch zu Mensch etwas variieren kann, können damit Antikörper, die das menschliche Immunsystem nach einer HIV-Infektion bildet, nachgewiesen werden. Schon bevor Antikörper auftreten kann der Test das Virus über einen Eiweißbestandteil seiner Hülle indirekt nachweisen. Bereits 6 Wochen nach einer Infektion kann diese so in den allermeisten Fällen nachgewiesen werden.

Das bedeutet, dass zum Ausschluß einer HIV-Infektion nach dem letzten Risiko (z.B. ungeschützter Sexualkontakt) 6 Wochen mit der Durchführung eines Testes gewartet werden sollte.

Ein positiver Test kann nichts darüber aussagen, wie lange eine Infektion schon besteht. Ein positiver Test sagt auch nichts darüber aus, ob und wann jemand an AIDS erkranken wird; die Bezeichnung AIDS-Test ist deshalb eigentlich nicht korrekt, wird aber häufig umgangssprachlich benutzt.

Ein negativer Test wiederum sagt nicht, dass jemand der in den letzten 6 Wochen weitere Risikokontakte (z.B. ungeschützten Sex) hatte, auf keinen Fall infiziert ist.

HIV Schnelltest

Bei einem HIV-Schnelltest liegt das Testergebnis bereits nach etwa 30 min vor. Dabei gilt es zu beachten, dass auch bei diesem Verfahren Antikörper gegen HIV gemessen werden und deshalb hier ebenfalls eine diagnostische Lücke (s.o.) nach der Infektion vorliegen kann. Auch wenn der Test Schnelltest heißt, kann er eine Infektion also nicht früher erkennen als der herkömmliche HIV-Test.

Das schnell vorliegende Ergebnis (nach ca 30 min) bedarf zudem einer weiteren Überprüfung durch einen Bestätigungstest, dessen Durchführung einige Tage erfordert. Häufig führen falsch positive Ergebnisse beim Getesteten so zu großer Verunsicherung. Wir haben uns deshalb entschlossen, dieses Verfahren in der Beratung des Gesundheitsamtes nicht einzusetzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Beratung fallen keine Gebühren an.
Für den HIV-Schnelltest fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Für den HIV-Test muss ggf. ein Termin vereinbart werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Grundlegende Informationen zum Thema HIV/AIDS und STI’s finden Sie auf der Kampagnenseite „LIEBESLEBEN“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Internetseite des Deutschen AIDS-Hilfe e.V. (DAH). Dort können Sie auch verschiedene Informationsbroschüren bestellen oder herunterladen.

Die Niedersächsische Landesregierung fördert in Zusammenarbeit mit dem Bund Maßnahmen zur Verhütung von HIV und AIDS, sowie zum Abbau von Ausgrenzung und Diskriminierung HIV-Positiver. Dabei steht finanziell die Förderung der Arbeit der AIDS-Hilfen und -Projekte im Vordergrund

bundesweite Rufnummer der Deutschen AIDS-Hilfe:
Telefon :
+49 180 3319411 (9 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Ct/Min)

Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 09:00 - 21:00 Uhr
Samstag – Sonntag 12:00 - 14:00 Uhr

Telefonberatung der BZgA:
Telefon :
+49 221 8992-0 (14 Ct/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 Ct/Min)
+49 221 8920-31

Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag 10:00 - 22:00 Uhr
Freitag – Sonntag 10:00 - 18:00 Uhr

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