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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Angaben zu einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung freiwillig sind. Sie dienen der Einhaltung der gesetzlichen Schutzvorschriften nach dem SGB IX. Sollte bei Ihnen eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung vorliegen, Sie aber nicht wünschen, dass diese beim Einstellungsverfahren berücksichtigt wird, dann wählen Sie bei den nachfolgenden Fragen bitte „Nein“ aus. In diesem Fall werden etwaige Hinweise auf Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung an anderen Stellen Ihrer Bewerbung nicht berücksichtigt.Liegt eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vor, die im Stellenbesetzungsverfahren berücksichtigt werden soll?
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